Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Nutzung der Software „DINO Handwerk online“

 

§ 1

Allgemeines

 

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der DINO Handwerk GmbH & Co. KG, Hohe Luft 1A, 27404 Heeslingen (nachfolgend „DINO-Handwerk“ oder „wir“ genannt), und ihren Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der Software „DINO-Handwerk online“.

 

  1. Die vorliegenden AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 310 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 Bürgerliches Gesetzbuch. Unternehmer in diesem Sinne sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen wir in Geschäftsbeziehung treten und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Diese AGB gelten nur, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anderslautende Bestimmungen vereinbart werden oder gesetzliche Normen etwas Anderes zwingend vorschreiben.

 

  1. Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Unternehmers (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen der Geltung dieser abweichenden AGB ausdrücklich und in Schriftform zu. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen und in ihrer Kenntnis die uns obliegende Leistung erbringen.

 

  1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Angebote und Dienstleistungen. Mit Erteilung des Auftrages, spätestens aber mit Entgegennahme unserer Leistungen, erklärt sich unser Kunde mit ihrer Geltung einverstanden. Sie gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

  1. Änderungen unserer AGB bedürfen der Schriftform. Diese werden dem Kunden in Textform mitgeteilt und erlangen Gültigkeit, sobald der Kunde der Änderung nicht innerhalb von 6 Wochen widerspricht. Für den Fall des Widerspruchs durch den Kunden sind wir zur Kündigung eines bestehenden Dauerschuldverhältnisses innerhalb von einem Monat berechtigt.

 

  1. Soweit vorstehend und im Folgenden in diesen AGB sowie in allen übrigen schriftlichen Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden ausschließlich die männliche Form verwendet wird, erfolgt dies allein im Interesse der sprachlichen Vereinfachung und besseren Lesbarkeit der Regelungen. Insoweit beziehen sich sprachliche Wendungen stets auf sämtliche Geschlechter (männlich/weiblich/divers).

 

§ 2
Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

 

  1. „DINO-Handwerk online“ (nachfolgend „Software“ oder „Softwareapplikation“ oder „Vertragssoftware“ genannt) ist eine modular aufgebaute Cloudsoftware für Handwerksbetriebe und handwerksnahe Dienstleistungsunternehmen. Mit der Online-Registrierung und der Bestätigung kommt ein Vertrag über die Nutzung einer durch uns über ein Datennetz bereitgestellte Software (SaaS) zustande. Die Software bietet dem Kunden die Möglichkeit, unabhängig vom Gewerk oder Geschäftsfeld seine operativen Prozesse im Büro oder auf Baustellen komplett in der Cloud abzubilden. Es entsteht somit eine deutliche Arbeitserleichterung, Effizienzsteigerung sowie ein flexibles Arbeiten mit enormer Zeitersparnis.

 

  1. Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung einer Software durch DINO-Handwerk. Der Kunde erhält die Möglichkeit und die Berechtigung, auf die Softwareapplikation, welche auf einer durch DINO-Handwerk angemieteten Cloud-Server-Infrastruktur in Deutschland gehostet wird, mittels Telekommunikation zuzugreifen und die Funktionalitäten der Softwareapplikation zu nutzen.

 

  1. Die Vertragssoftware befindet sich noch in der Entwicklungsphase und wird sukzessive die folgenden Module und Anwendungen enthalten:
  2. eine Internetpräsenz („Website“), über die unsere Kunden („A-Endkunden“) mit ihren Kunden („B-Endkunden“) Termine vereinbaren können („Anfragefunktion“);
  3. soweit vereinbart, begleitende technische Leistungen, etwa den Import existierender Daten eines Dritten in „DINO-Handwerk online“ oder weitere Büroservices. Einzelheiten ergeben sich aus der Bestellung und der unter https://www.DINO-handwerk.de/leistungen abrufbaren Leistungsbeschreibung;
  4. Kundenverwaltung;
  5. Projektanlage und Disposition;
  6. Artikelverwaltung;
  7. Auftragserfassung und Abwicklung;
  8. Stammdaten-Kalkulation und Nachkalkulation;
  9. Leistungspositionen und Schnellbausteine;
  10. App-Funktionen, gleichzeitig als Offline-Applikation (Offline-First-Ansatz, ohne Internetverbindung nutzbar);
  11. Zeiterfassung,
  12. Gesprächsprotokolle,
  13. Messenger,
  14. Rapporte,
  15. Regieanweisungen,
  16. Dokumentenmanagement, Networking mit partnerschaftlichen Unternehmen.

Die Software wird ständig weiterentwickelt. Diese AGB beziehen sich daher auch auf künftige, vorstehend nicht erwähnte Module, um welche die Software erweitert wird.

§ 3

Einrichtung und Support

  1. Der Kunde nimmt die erstmalige Einrichtung der Software selbst vor, indem er seine Firmendaten und sein Geschäftspapier im Einstellungsbereich der Software hinterlegt und bei Bedarf weitere Mitarbeiter über das Lizenzierungsmodul zu seinem Account einlädt, soweit bei Vertragsschluss nicht etwas Abweichendes vereinbart wurde.

 

  1. Der Dienstleister stellt einen E-Mail- und Live-Support zur Unterstützung bei technischen Problemen bei der Nutzung der Software sowie eine unter DINO-handwerk.de/faq verfügbare Online-Hilfe zur Verfügung. Für die Nutzung des telefonischen Supports ist die gesonderte Vereinbarung eines Supportvertrags erforderlich. Der Live-Support beinhaltet nicht: Allgemeine Beratung oder Schulungen zu Marketing, rechtliche Beratung, oder Einrichtungsarbeiten.

 

  1. Die Supportleistungen werden vom Dienstleister in der Zeit von Montag bis Freitag jeweils zwischen 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr (MEZ) erbracht (Supportzeiten). Ausgenommen hiervon sind bundeseinheitlich geltende gesetzliche Feiertage sowie der 24. Dezember und der 31. Dezember eines Jahres. Die Zeit bis zur erstmaligen Reaktion auf eine E-Mail oder eine Live-Anfrage beträgt in der Regel nicht mehr als 36 Stunden. Anfragen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, gelten für uns als erst mit Beginn des nächstfolgenden Tages als eingegangen.

 

  1. Soweit nicht anders vereinbart, schuldet DINO-Handwerk nur die Bereitstellung einer Benutzerdokumentation als Online-Hilfe oder PDF-Benutzerhandbuch für die Software sowie eine Installationsanleitung für die Offline-Applikationen. Weitergehende Dokumentation, Schulungs- oder Einweisungsleistungen sowie eine Kommentierung des Source-Codes sind nicht geschuldet.

 
§ 4
Leistungen durch Dritte

DINO-Handwerk ist berechtigt, sich zur Erbringung sämtlicher vertraglich geschuldeter Leistungen gegenüber dem Kunden nach eigenem Ermessen Subunternehmer oder anderer Dienstleister zu bedienen, insbesondere für das Hosting, den E-Mail-Versand oder Messengerdienste.

 
§ 5
Leistungsänderungen

  1. Dem Kunden ist bekannt, dass es sich bei „DINO-Handwerk online“ um eine Standardsoftware handelt, die als “Software as a Service”-Dienst bereitgestellt wird, wobei eine Vielzahl von Kunden auf ein zentrales System zugreifen. Die aus einem solchen multi-tenancy(Mehrmieter)-Modell resultierenden Skalenvorteile lassen sich nur nutzen, wenn es sich um ein einheitliches Softwareprodukt handelt, das auch der stetigen Fortentwicklung unterliegt. Hieraus ergeben sich insbesondere folgende Besonderheiten:
  2. a) DINO-Handwerk kann die Software, die Website und sämtliche dazu gehörenden Applikationen ändern, soweit dies aus rechtlichen, tatsächlichen oder anwendungstechnischen Gründen erforderlich und/oder sinnvoll ist. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung erforderlich ist aufgrund

– einer notwendigen Anpassung an eine neue Rechtslage (Gesetzesänderung oder Rechtsprechung)

– geänderten technischen Rahmenbedingungen (z.B. neue Browserversionen oder technische Standards) oder

– des erforderlichen Schutzes der Systemsicherheit.

  1. b) Daneben ist DINO-Handwerk berechtigt, die Software und die weiteren Applikationen im Rahmen einer erforderlichen Fortentwicklung zu ändern (z.B. Abschaltung alter Funktionen, die durch neue weitgehend ersetzt wurden). DINO-Handwerk wird den Kunden hierbei auf für ihn nicht nur unwesentlich nachteilige Änderungen rechtzeitig, in der Regel vier Wochen vor dem Inkrafttreten hinweisen. Die Zustimmung des Kunden zu einer solchen Änderung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht bis zum Änderungstermin schriftlich oder per E-Mail widerspricht. Bei der Ankündigung der Änderung wird DINO-Handwerk auf diese Rechtsfolge noch einmal gesondert hinweisen. Würde die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien zu Lasten des Kunden nicht nur unerheblich stören, unterbleibt die Änderung.
  2. DINO-Handwerk behält sich das Recht vor, die in der Vertragssoftware enthaltenen Leistungen und/oder Funktionalitäten zu erweitern, zu verringern, zu verändern oder sonstige Weiterentwicklungen an der Vertragssoftware vorzunehmen. Im Falle einer erheblichen Einschränkung der Leistungen und/oder Funktionalitäten an der Vertragssoftware steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht des Vertrages zu, soweit das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung mehr als unwesentlich beeinträchtigt ist und die Parteien keine Regelung zur Fortsetzung des Vertrages zu veränderten Bedingungen (Anpassung des Vertrags) vereinbaren können.
  3. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der Vertragssoftware sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen dürfen nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, soweit dies aus technischen Gründen notwendig ist. Im Übrigen verpflichtet sich DINO-Handwerk derartige Maßnahmen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchzuführen.


§ 6
Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Der Kunde schuldet dem Dienstleister für die Bereitstellung des SaaS-Webservice während der Vertragslaufzeit die bei der Bestellung vereinbarte Vergütung. Die Vergütung besteht aus einer vom gewählten Tarif abhängigen monatlichen Grundgebühr sowie ggf. einer einmaligen Einrichtungsgebühr.

 

  1. Die monatliche Grundgebühr wird jeweils im Voraus fällig, die Nutzungsgebühr jeweils am Ende eines Vertragsmonats nach entsprechender Abrechnung. Die Einrichtungsgebühr wird mit Vertragsschluss fällig.

 

  1. DINO-Handwerk stellt die Gebühren erstmalig bei Vertragsbeginn und sodann jeweils monatlich in Rechnung. Die Grundgebühr wird im Voraus in Rechnung gestellt, eine etwaige Nutzungsgebühr nachträglich. Wurde eine jährliche Zahlungsweise vereinbart, so wird die Grundgebühr bei Vertragsbeginn und sodann jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Die Rechnungsstellung erfolgt durch Zusendung einer Rechnung als PDF an die im Bestellschein angegebene E-Mail-Adresse.

 

  1. Die Zahlung der Rechnungsbeträge erfolgt nach Absprache. Sofern die Zahlung der Rechnungsbeträge mittels SEPA Lastschrift erfolgt, verpflichtet sich der Kunde DINO-Handwerk ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Der Einzug erfolgt jeweils nach Rechnungsstellung, bei jährlicher Zahlungsweise zu Beginn eines jeden Vertragsjahres.

 

  1. Alle Preise die DINO-Handwerk auf der Internetseite in Preisverzeichnissen oder an anderer Stelle veröffentlicht verstehen sich stets zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

 
§ 7
Zahlungsverzug

  1. Gerät der Kunde für zwei Kalendermonate mit der Bezahlung der gesamten Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung (mindestens 50 % der gesamten fälligen Vergütung) oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Kalendermonate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrages, der das doppelte einer monatlichen Grundgebühr erreicht, in Verzug, sind wir berechtigt, nach entsprechender Androhung die weiteren Applikationen und den Zugang zur Software vorübergehend zu sperren oder den Nutzungsvertrag außerordentlich zu kündigen. Während der Sperrung hat der Kunde keinen Zugriff auf die gespeicherten Daten und Projekte.

 

  1. Bei schuldhafter Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfristen (Verzug) oder bei Bekanntwerden von Scheck- und/oder Wechselprotest sind wir berechtigt,

 

  1. von allen Verträgen zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen;
  2. Sicherheiten zu fordern und gestellte Sicherheiten zu verwerten;
  3. alle ausstehenden Zahlungen fällig zu stellen und noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen;
  4. Verzugszinsen ab Fälligkeitsdatum in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank zzgl. der darauf anfallenden zu der Zeit gültigen Mehrwertsteuer zu berechnen, sofern der Kunde nicht einen niedrigeren Schaden nachweist;
  5. gegebenenfalls weiteren Verzugsschaden nach entsprechendem Nachweis gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

Das Recht aus Buchstabe c) steht uns auch für den Fall zu, dass uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen.

  1. Im Falle der gerichtlichen Geltendmachung von uns zustehenden Zahlungen oder bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden sind etwa gewährte Rabatte, Boni oder Skonti auf noch unbezahlte Rechnungen hinfällig.

 
§ 8
Testphase, Abonnement

  1. In den ersten 30 Tagen (nachfolgend „Testphase“ genannt) können Neukunden die Plattform kostenfrei und uneingeschränkt nutzen. Die Testphase beginnt mit der Aktivierung des Accounts durch bestätigen des Links in der E-Mail die nach dem Registrierungsprozess an die angegebene E-Mail-Adresse versandt wird.

 

  1. Ein automatischer Übergang in einen bezahlpflichtigen Tarif besteht nicht. Nach der Testphase erfolgt der Kauf des Abonnements online oder per Auftragsbestätigung zum Angebot. Die Kosten für die Nutzung der Plattform richten sich nach dem ausgewählten Abonnement und der Anzahl der gebuchten Lizenzen. Das Abonnement beinhaltet entweder eine monatliche, eine jährliche oder zweijährige Laufzeit. Die aktuellen Preise werden jeweils auf unserer Internetseite unter https://www.DINO-Handwerk.de/preise veröffentlicht.

 

  1. Der Vertragszeitraum beginnt an dem Tag des Onlinekaufs bzw. mit Zugang der Rechnung. Die Vertragslaufzeit von einem Monat, 12 Monaten oder 24 Monaten verlängert sich automatisch um jeweils dieselbe Vertragslaufzeit – also um 1 Monat, um 12 Monate oder um 24 Monate, sofern der Kunde nicht zuvor fristgerecht gekündigt hat. Zu Beginn einer jeden Abrechnungsperiode werden die Kosten im Voraus in Rechnung gestellt. Sofern kein Lastschrifteinzugsverfahren vereinbart ist, muss der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Werktagen ab Rechnungszugang beim Kunden auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Sonstige Preise wie z.B. für individuelle Anpassungen oder Weiterentwicklungen werden gesondert abgerechnet und sind innerhalb von 10 Werktagen Rechnungszugang zahlbar.

 
§ 9
Vertragsbeginn/ -laufzeit; Kündigung

  1. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen werden mit der Registrierung/Anmeldung vom Kunden akzeptiert, der Vertrag tritt in Kraft. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt einen Monat und beginnt mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung. Bei der Auswahl eines Jahrespaketes beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate. Bei der Auswahl eines Zweijahrespaketes beträgt die Mindestlaufzeit 24 Monate.

 

  1. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien beim Jahresabonnements und Zweijahresabonnements mit einer Frist von drei (3) Kalendermonaten zum Vertragsende gekündigt werden. Bei den Monatsabonnements kann mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden.

 

  1. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

  1. Alle Kündigungen müssen schriftlich oder in Textform an „kuendigung@DINO-handwerk.de“ erfolgen. Eine mündliche Kündigung entfaltet keine Rechtswirkung. Wir werden dem Kunden den Zugang der per Mail bestätigen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Zeitpunkt des Zugangs beim Empfänger an.

 
§ 10
Pflichten von DINO-Handwerk

  1. DINO-Handwerk verpflichtet sich die Vertragssoftware auf einem von ihr betriebenen Server zu hosten und für den Kunden über eine ihm mitzuteilende URL erreichbar und nutzbar zu machen.

 

  1. DINO-Handwerk verpflichtet sich, alle technischen Vorkehrungen zu treffen, die notwendig sind, um eine möglichst lückenlose und durchgängige Verfügbarkeit der Softwarenutzung zu bieten. DINO-Handwerk leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit und Funktionalität der Software unter besonderer Berücksichtigung des Umstandes, dass sich die Software noch im Stadium der stetigen anwendungsbasierten Weiterentwicklung und Optimierung unterliegt. Zudem gewährleisten wir, dass der Kunde die Vertragssoftware ohne Verstoß gegen Rechte Dritter nutzen kann. Die sachgemäße Gewährleistung ist nicht anwendbar auf Mängel, die darauf beruhen, dass die von uns entwickelte Software in einer Hardware- und/oder Softwareumgebung eingesetzt wird, die den in der Produktbeschreibung, oder in sonstigen von DINO-Handwerk an den Kunden übergebenen Dokumenten oder Informationsquellen genannten Anforderungen nicht gerecht wird und für welche die Software damit nicht ausdrücklich freigegeben ist.

 

  1. DINO-Handwerk verpflichtet sich die Funktionsfähigkeit der Software laufend zu überwachen und auftretende Softwarefehler unverzüglich nach Kenntniserlangung zu beseitigen. Gleichwohl ist dem Kunden bekannt, dass Software nicht fehlerfrei sein kann.

 
§ 11
Pflichten und Obliegenheit des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche vereinbarten Preise und Entgelte fristgerecht und kostenfrei und unbar durch Überweisung, Bankeinzug o.ä. Zahlungsmethoden zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde in dem Umfang, wie er das kostenauslösende Ereignis zu vertreten hat, DINO-Handwerk die entstandenen Kosten zu erstatten.

 

  1. Der Kunde verpflichtet sich die Vertragssoftware nur höchstpersönlich zu nutzen. Soweit eine Nutzung durch die beim Kunden angestellten oder in anderer Funktion tätigen Mitarbeiter notwendig ist, wird er solche Personen gegenüber DINO-Handwerk benennen und diese Dritten zur Einhaltung sämtlicher mit DINO Handwerk vereinbarten Bestimmungen, insbesondere dieser AGB, verpflichten. Ferner verpflichtet sich der Kunde, jede durch Organisationsveränderungen, Mitarbeiterwechsel o.ä. hervorgerufene Veränderung in der Zuordnung der Nutzer, gegenüber DINO-Handwerk mitzuteilen.

 

  1. Der Kunde verpflichtet sich, die ihm bzw. den jeweiligen angemeldeten Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weiterzugeben.

 

  1. Der Kunde wird die Leistungen von DINO-Handwerk nur im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen nutzen, bei der Nutzung keine Rechte Dritter verletzen (z.B. Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte) und alle anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen beachten. Er wird bei der Nutzung insbesondere die Vorschriften zum Datenschutz, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und etwaige Schweigepflichten einhalten und keine schadhaften oder rechtswidrigen Daten einspielen oder die Leistungen von DINO-Handwerk in sonstiger Weise missbrauchen. Der Kunde verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass z.B. bei der Übernahme von Texten, Bildern und Daten Dritter alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet werden.

 

  1. Der Kunde wird im Zusammenhang mit der Nutzung der Vertragssoftware eigene Werbe-E-Mails nur an solche Empfänger senden, die hierzu eine rechtswirksame Einwilligung gegeben haben, oder bei denen – soweit anwendbar – die Anforderungen des § 7 Abs. 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erfüllt sind. In Zweifelsfällen obliegt es dem Kunden, sich über die Zulässigkeit von Werbemails zu informieren. Auf die „eco Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing“ wird hiermit (ohne Gewähr) ausdrücklich hingewiesen.

 

  1. Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einzuholen, soweit er im Rahmen der Nutzung der Vertragssoftware personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift.

 

  1. Der Kunde verpflichtet sich die Vertragssoftware nicht missbräuchlich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten zu übermitteln oder auf solche Informationen hinzuweisen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig bzw. pornographisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen von DINO-Handwerk schädigen können.

 

  1. Der Kunde verpflichtet sich jedweden Versuch zu unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Software, die von DINO-Handwerk betrieben wird einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von DINO-Handwerk unbefugt einzudringen.

 

  1. Der Kunde stellt DINO-Handwerk von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Vertragssoftware durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Vertragssoftware verbunden sind. Erkennt ein Nutzer, dass ein solcher Verstoß droht, hat der Kunde DINO-Handwerk unverzüglich hierüber zu informieren.

 

  1. Dem Kunden obliegt es, selbst Kopien sämtlicher der von ihm eingegebenen Daten anzufertigen und auf eigenen Speichermedien abzusichern sowie regelmäßig, d.h. mindestens einmal täglich Sicherungskopien der in „DINO Handwerk-online“ von ihm eingepflegten und erfassten Daten anzufertigen. Verletzt der Kunde diese ihm obliegende Pflicht zur ordnungsgemäßen täglichen Datensicherung, so haftet DINO-Handwerk bei etwaigen Datenverlusten nur für solche Schäden, die auch bei einer ordnungsgemäßen regelmäßigen Datensicherung durch den Dienstleister aufgetreten wären.

 

  1. Der Kunde ist verpflichtet vor der Versendung von Daten und Informationen an DINO Handwerk diese auf Viren zu prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

 

  1. Der Kunde ist verpflichtet nach Abgabe einer Störungsmeldung DINO-Handwerk die durch die Überprüfung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn sich nach der Prüfung herausstellt, dass keine Störung der technischen Einrichtungen von DINO-Handwerk vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können.

 

  1. Der Kunde verpflichtet sich seine im System vorhandenen Datenbestände durch Download zu sichern, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass nach Beendigung des Vertrages auf diese Datenbestände kein Zugriff durch den Kunden mehr möglich ist. Dem Kunden obliegt es, sämtliche Daten, die gemäß den gesetzlichen Anforderungen (insbesondere den Vorschriften des Handels- und Steuerrechts) einer Aufbewahrungspflicht unterliegen selbständig auf eigenen Datenträgern zu speichern und zu sichern. DINO-Handwerk sichert die Daten in seinen Systemen GoBD-konform.

 

  1. Soweit wir bei der Erstellung von Portalseiten für den Kunden anhand der uns mitgeteilten Kundendaten im Impressum einfügen, so bleiben sämtliche rechtlichen Verpflichtungen des Kunden, die ihn als Anbieter und Betreiber einer Webseite bzw. eines vergleichbaren Internetauftritts treffen, wenn er anderen Nutzern Zugriff erteilt, hiervon unberührt. DINO-Handwerk handelt insoweit lediglich als „technischer Dienstleister“. Der Kunde hat eigenverantwortlich sicherzustellen, dass die gesetzlich geforderten Pflichtangaben angegeben sind, d.h. insbesondere das Impressum nach § 5 Telemediengesetz (TMG) sowie Datenschutzhinweise gemäß § 13 Abs. 1 TMG. Der Kunde wird zudem sicherstellen, dass auch in E-Mails und sonstiger Kommunikation die erforderlichen Pflichtangaben enthalten sind.

 

  1. Der Kunde hat bei der Nutzung der Software die jeweils aktuellen von DINO Handwerk mitgeteilten Systemvoraussetzungen zu erfüllen. Soweit nicht von unserer Seite andere Systemvoraussetzungen mitgeteilt werden hat der Kunde eine aktuelle Desktop-Browserversion Google Chrome oder Firefox zu nutzen. Änderungen bei den erforderlichen Systemvoraussetzungen bezüglich kompatibler Hardware oder Software werden dem Kunden jeweils rechtzeitig mitgeteilt.

 

 
§ 12
Nutzungsrecht

  1. Der Kunde erhält das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit dieses Vertrages zeitlich beschränkte, einfache Nutzungsrecht, auf die Vertragssoftware mittels Telekommunikation zuzugreifen und mittels eines Browsers die mit der Vertragssoftware verbundenen Funktionalitäten gemäß den bestehenden Vereinbarungen und auf Grundlage dieser AGB zu nutzen. Darüber hinaus gehende Rechte, insbesondere an der die Urheberrechte an der Vertragssoftware oder der Betriebssoftware und an sämtlichen künftigen Weiterentwicklungen hieran stehen ausschließlich DINO-Handwerk zu.

 

  1. DINO-Handwerk räumt dem registrierten Kunden die Nutzung der Software neben seinem Desktop-Browser auch mit einem Mobilgerät seiner Wahl ein. Zur Registrierung seines Mobilgerätes muss der Kunde sich über seine Hauptlizenz in der Software anmelden und sein Mobilgerät freischalten. Der Nutzer kann dadurch Funktionen, wie ein Telefonprotokoll oder die Zeiterfassung im Parallelbetrieb nutzen. Die Nutzung des registrierten Gerätes ist dabei auf seine Person beschränkt, entsprechend werden die erfassten Daten seinem Nutzerkonto zugeordnet. Eine Nutzung der Software mit mehr als einem Mobilgerät bedarf der Buchung zusätzlicher Lizenzen.

 

  1. Der Kunde ist nicht berechtigt die Vertragssoftware über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die Software Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere steht dem Kunden nicht das Recht zu, die Vertragssoftware ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu veräußern und/oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen.

 

  1. Im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde DINO-Handwerk auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Dritten zu machen.

 

  1. Soweit DINO-Handwerk dem Kunden fremde, d.h. von Dritten erstellte Software zur Nutzung überlässt, sind die dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte dem Umfang nach auf die Nutzungsrechte beschränkt, welche DINO-Handwerk an dieser Software eingeräumt wurden. DINO-Handwerk wird dem Kunden den Umfang der von einem dritten Lizenzgeber eingeräumten Nutzungsrechte mitteilen.

 
§ 13
Datenschutz und Datensicherheit

  1. Beide Parteien werden die jeweils, insbesondere auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 5 Bundesdatenschutzgesetz verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.

 

  1. DINO-Handwerk trifft alle erforderlichen und geeigneten technischen Vorkehrungen gegen Datenverlust bei Computerabsturz und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf geschützte Daten. Zu diesem Zweck wird DINO-Handwerk regelmäßige Backups vornehmen und Firewalls u.ä. installieren. Zugangsdaten (Benutzernamen und Kennwörter), die dem geschützten Datenzugriff durch den Kunden dienen, dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Kunde verpflichtet sich zur Geheimhaltung der ihm mitgeteilten Zugangsdaten und wird einen Verlust oder eine Kenntnisnahme durch Dritte gegenüber DINO-Handwerk unverzüglich anzeigen.

 

  1. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde selbst oder über „DINO-Handwerk online“ personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes DINO-Handwerk von Ansprüchen Dritter frei.

 

  1. Es wird klargestellt, dass der Kunde sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne „Herr der Daten” bleibt (§ 11 BDSG). Der Kunde ist hinsichtlich seiner Verfügungsbefugnis und jeglicher Rechte an sämtlichen kundespezifischen Daten (eingegebene Daten, verarbeitete, gespeicherte Daten, ausgegebene Daten) Alleinverantwortlicher. DINO-Handwerk nimmt keinerlei Kontrolle der für den Kunden gespeicherten Daten und Inhalte bezüglich einer rechtlichen Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung vor. Diese Verantwortung übernimmt ausschließlich der Kunde. DINO-Handwerk ist nur berechtigt, die kundespezifischen Daten ausschließlich nach Weisung des Kunden (z.B. zur Einhaltung von Löschungs- und Sperrungspflichten) und im Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses zu verarbeiten und/oder zu nutzen; insbesondere ist es DINO-Handwerk verboten, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden dessen kundenspezifischen Daten Dritten auf jedwede Art zugänglich zu machen. Dies gilt auch, wenn und soweit eine Änderung oder Ergänzung von kundenspezifischen Daten erfolgt. Hingegen ist DINO-Handwerk im Rahmen des datenschutzrechtlich Zulässigen während der Geltung der Vertragsbeziehung zur Verarbeitung und Verwendung der Daten des Kunden (z.B. Abrechnungsdaten zwecks Abrechnung von Leistungen gegenüber dem Kunden) berechtigt.

 

  1. DINO-Handwerk trifft die technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen gemäß der Anlage zu § 9 BDSG. Der Kunde ist grundsätzlich nicht berechtigt Zugang zu den Räumlichkeiten mit der Vertragssoftware, Server und Betriebssoftware sowie sonstigen Systemkomponenten der Vertragssoftware zu verlangen. Hiervon unberührt bleiben Zutrittsrechte des Datenschutzbeauftragten des Kunden nach schriftlicher Anmeldung zur Prüfung der Einhaltung der Erfordernisse gemäß Anlage zu § 9 BDSG sowie des sonstigen gesetzes- und vertragskonformen Umgangs von DINO-Handwerk mit personenbezogenen Daten im Rahmen des Betriebs der Vertragssoftware.

 
§ 14
Vertragswidrige Nutzung

  1. DINO-Handwerk ist berechtigt, im Falle einer rechtswidrigen Nutzung der Vertragssoftware durch den Kunden, insbesondere im Falle eines schuldhaften Zuwiderhandelns des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen gegen die Bestimmungen dieser AGB oder sonstige vertragliche Vereinbarungen den Zugang zur Vertragssoftware und zu dessen Daten zu sperren.

 

  1. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt bzw. die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer angemessenen strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber DINO Handwerk sichergestellt ist. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt DINO-Handwerk ausdrücklich vorbehalten.

 
§ 15
Haftung

  1. DINO-Handwerk haftet gegenüber dem Kunden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von DINO-Handwerk sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.

 

  1. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet DINO-Handwerk im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet DINO-Handwerk nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt ist. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der gesamten Vergütung pro Vertragsjahr.

 

  1. Die Haftung von DINO-Handwerk wegen leichter Fahrlässigkeit auf Schadens- und Aufwendungsersatz – unabhängig vom Rechtsgrund – ist, soweit dies gesetzlich zulässig ist, ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung von DINO-Handwerk auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.

 

  1. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

 
§ 16
Höhere Gewalt

  1. DINO-Handwerk ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.

 

  1. Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streik, Unruhen, Enteignungen, Epidemien, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige von DINO-Handwerk nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen.

 

  1. Ebenso ist DINO-Handwerk von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit sofern DINO-Handwerk es aus Sicherheitsgründen für erforderlich hält und angemessene Vorkehrungen zur Sicherheit getroffen hatte, den Dienst vorübergehend auszusetzen, z.B. bei einer „Denial-of-Service-Attacke“ bzw. einer schweren Sicherheitslücke in einer genutzten Fremd-Software ohne verfügbaren Patch.

 

  1. Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in schriftlicher Form in Kenntnis zu setzen.

 
§ 17
Schlussbestimmungen

  1. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus einem Nutzungsvertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von DINO-Handwerk auf Dritte übertragen. DINO-Handwerk ist hingegen berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Nutzungsvertrag an ein Konzernunternehmen im Sinne von § 15 Aktiengesetz zu übertragen, ohne dass dies einer Zustimmung des Kunden bedarf.

 

  1. Anfallende Internet-Verbindungskosten (Telekommunikationskosten) sowie sonstige Kosten (z.B. Strom) die anlässlich der Nutzung der Vertragssoftware beim Kunden entstehen trägt der Kunde selbst.

 

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Zeven.

 

  1. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des Wiener Übereinkommens über das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

 

  1. Soweit eine oder mehrere der Klauseln dieser AGB unwirksam sind oder im Laufe der Zeit werden sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klauseln treten die gesetzlichen Regelungen. Die gesetzlichen Regelungen gelten auch im Falle einer Regelungslücke.

 

Heeslingen, im Mai 2019

 

DINO Handwerk GmbH & Co. KG